Samstag, 4. Juli 2009

PRIVATDETEKTIV TADLOCK L.Tadic Zuerich

Detektive ermitteln in Unterhaltsangelegenheiten

Detektive werden immer häufiger mit Ermittlungen und der Beweissicherung im Zusammenhang mit Unterhaltsverfahren eingeschaltet. Sind Sie gegenüber Ihrer Ex-Partnerin unterhaltspflichtig? Zahlen Sie Ihrer Ex-Frau monatlich hohe Summen und fragen sich wofür? Vermuten Sie, dass Ihre Ex-Frau in einem eheähnlichen Verhältnis (häusliche und wirtschaftliche Lebensgemeinschaft) mit einem neuen Partner lebt oder Arbeitseinkommen verschweigt, um den Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren?
Unsere Privatdetektive observieren und recherchieren im Umfeld Ihrer geschiedenen Ehefrau, um die realen Lebens- um Einkommensverhältnisse zu klären. Durch einen Nachweis des Zusammenlebens oder einer Arbeitstätigkeit kann erreicht werden, dass der Unterhaltsanspruch nicht mehr oder nur noch zum Teil besteht.
Nach Abschluss der Ermittlungen unserer Detektei erhalten Sie einen ausführlichen Detektiv-Bericht mit (falls gefertigt) Foto-/ Videomaterial. Der Bericht kann von Ihnen als Beweismaterial bei Gericht genutzt werden.

Haben Sie Beratungsbedarf?
Unter Telefon Nummer: 0041 43 321 25 14


steht Ihnen ein kompetenter Privatdetektiv als Ansprechpartner zur Verfügung.
Gut zu wissen: Setzt ein Ex-Ehegatte einen Detektiv auf den anderen an, um ein Fehlverhalten nachzuweisen, so kann er sogar das Detektivhonorar von diesem zurückfordern. Denn ein Privatdetektiv ist meist die einzige Möglichkeit, Beweismittel für die falschen Angaben zu erlangen.
Das Oberlandesgericht Koblenz (Deutschland) hat entschieden, dass die Kosten für einen Detektiven dann von der ausspionierten Person zu übernehmen sind, wenn die Ermittlungen zur Erhärtung eines konkreten Verdachts erforderlich waren.
Der unterhaltsverpflichtete Ex-Mann hatte einen Detektiven beauftragt, um in einem Unterhaltsprozess nachweisen zu können, dass seine ehemalige Frau nunmehr mit einem neuen Partner zusammenlebte, was diese bestritt. Der Detektiv bestätigte durch seine Ermittlungen dann den Verdacht. Da erst diese Beweise den konkreten Verdacht im Unterhaltsstreit erhärteten, waren sie somit ein notwendiger Teil der Prozesskosten und folglich von der Ehefrau zu übernehmen

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